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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Verkäufe (B2C)
 

 

Artikel 1: Definitionen

  1. Reeva VOF., etabliert in Den Haag, KVK-Nummer 75972611, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die andere Partei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
  4. Die Vereinbarung ist durch die Vereinbarung zwischen den Parteien gedacht.


Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren von oder im Namen des Verkäufers.
  2. Die Abweichung von diesen Bedingungen kann nur von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.


Artikel 3: Zahlung

  1. Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort an den Laden gezahlt. Für Reservierungen wird in einigen Fällen eine Kaution erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer den Nachweis der Reservierung und der Vorauszahlung.
  2. Bezahlt Käufer nicht rechtzeitig, dann ist er standardmäßig. Wenn der Käufer standardmäßig bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer standardmäßig, dann wird der Verkäufer zur Erholung fortgesetzt. Die Kosten in Bezug auf diese Erholung werden vom Käufer getragen. Diese Erfassungskosten werden auf der Grundlage der Entscheidung für außergerichtliche Sammelkosten berechnet.
  4. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Befestigung oder Aussetzung der Zahlung des Käufers ist der Fortschritt des Verkäufers auf dem Käufer unmittelbar fällig und zahlbar.
  5. Wenn der Käufer seine Zusammenarbeit bei der Durchführung des Vertrags vom Verkäufer ablehnt, ist er immer noch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.


Artikel 4: Angebote, Zitate und Preis

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, ein Annahmezeitraum wird im Bereich erwähnt. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser angegebenen Periode akzeptiert wird, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in den Ausschreibungen sind indikativ und erlauben dem Käufer nicht, ihn auf Auflösung oder Entschädigung zu übertreffen, es sei denn, die Parteien haben sich ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  3. Angebote und Angebote gilt nicht automatisch für Wiederholungsaufträge. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich einverstanden sein.
  4. Der auf Angebot, Zitate und Rechnungen aufgeführte Preis besteht aus dem Kaufpreis, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen Regierungsabgaben.


Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher ist berechtigt, das Abkommen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen (Rückzug rechts) aufzulösen. Die Periode beginnt damit, von dem Moment zu laufen, in dem der (ganze) Reihenfolge vom Verbraucher eingeht.
  2. Es gibt kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte entsprechend ihren Spezifikationen maßgeschneidert oder nur nachhaltig sind.
  3. Der Verbraucher kann das Widerrufsformular eines Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies unmittelbar nach der Nachfrage des Käufers an den Käufer vorzunehmen.
  4. Während der Reflexionszeit behandeln die Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig. Er wird das Produkt nur auspacken oder verwenden, soweit es notwendig ist, einschätzen zu können, ob er das Produkt erhalten möchte. Wenn er sein Widerrufsrecht nutzt, wird er das ungenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen mitgelieferten Zubehör zurückgeben und - falls vernünftig möglich - im ursprünglichen Versandpaket des Verkäufers in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.


Artikel 6: Änderung der Vereinbarung

  1. Wenn es während der Umsetzung des Abkommens erscheint, dass es notwendig ist, dass es notwendig ist, dass die ordnungsgemäße Ausführung der Zuordnung zur Änderung oder Ergänzung der zu erledigenden Arbeiten erforderlich ist, passen sich die Parteien entsprechend rechtzeitig ein und gegenseitig einverstanden.
  2. Wenn sich die Parteien einig sind, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann die Zeit des Abschlusses der Ausführung betroffen sein. Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich.
  3. Wenn die Änderung zu oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und / oder qualitative Folgen hat, informierte der Verkäufer den Käufer darüber informiert.
  4. Wenn die Parteien ein Festpreis vereinbart haben, weist der Verkäufer darauf hin, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einem Überschreiten dieses Preiss führt.
  5. Durch Abweichung von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten aufladen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis der Umstände ist, die ihm zurückzuführen sind.


Artikel 7: Liefer- und Risikomanagement

  1. Sobald die vom Käufer erworbene Käufer eingekauft wurde, geht das Verkäufergefahr an den Käufer.


Artikel 8: Forschung, Werbung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die mitgelieferte Lieferung zum Zeitpunkt der (ausgeschalteten) Lieferung, jedoch in jedem Fall innerhalb der kürzesten möglichen Zeit zu prüfen. Darüber hinaus sollte der Käufer untersuchen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Entspricht dem, was die Parteien vereinbart haben, zumindest diese Qualität und Quantität den Anforderungen erfüllen, die im normalen (Handels-) Verkehr gelten.
  2. Beschwerden in Bezug auf Beschädigungen, Mängel, Mängel oder Verluste der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Arbeitstagen des Tags der Lieferung der Ware des Käufers schriftlich eingereicht werden.
  3. Im Falle einer Bewertung der Beschwerde innerhalb des angegebenen Zeitraums hat der Verkäufer das Recht, entweder wiederherzustellen oder zu liefern oder von der Lieferung abzulehnen und einen Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
  4. Niedrig und / oder im Zweig übliche Anomalien und Qualitätsunterschiede, Zahl, Größe oder Ziel kann dem Verkäufer nicht widersprechen.
  5. Beschwerden in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf Produkte oder Teile, die mit derselben Vereinbarung verbunden sind.
  6. Nach der Bearbeitung der Ware am Käufer werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.


Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wenn ein Beispiel oder ein Modell des Käufers angezeigt oder zur Verfügung gestellt wird, wird das vermutete nur als Angabe bereitgestellt, ohne den zu liefernden Fall zu beantworten. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu lieferende Fall entspricht.
  2. In Abkommen in Bezug auf ein Eigentum, Indikation der Oberfläche oder anderen Abmessungen und Indikationen werden auch verdächtigt, allein als Hinweis zu sein, ohne den zu liefernden Fall zu erfüllen.


Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung findet 'AF Factory / Shop / Warehouse' statt. Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Fälle zu verringern, wenn der Verkäufer ihn an ihn liefert oder liefert, oder zu dem Zeitpunkt, an dem er ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen ablehnt oder fahrlässig, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, den Fall für das Konto und die Gefahr des Käufers zu sparen.
  4. Wenn die Dinge geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten aufzuladen.
  5. Wenn der Verkäufer Käuferdaten für die Umsetzung der Vereinbarung benötigt, hat die Lieferzeit nach dem Käufer diese Daten an den Verkäufer zur Verfügung gestellt.
  6. Ein vom Verkäufer angegebener Lieferfrist ist indikativ. Dies ist nie ein tödlicher Begriff. Wenn der Zeitraum überschritten wird, muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich default.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, Dinge in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben sich schriftlich oder kein selbständiger Wert vereinbart. Mit der Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile separat in Rechnung zu stellen.


Artikel 11: höhere Gewalt

  1. Der Verkäufer kann seine Verpflichtungen nicht aus der Zeitvereinbarung oder nicht ordnungsgemäß aufgrund höherer Gewalt erfüllen, er haftet nicht für Schäden, die vom Käufer gelitten haben.
  2. Höhere Gewalt bedeutet, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintritts in das Abkommen nicht berücksichtigt werden konnte, wodurch die normale Durchführung des Abkommens nicht vernünftigerweise vom Käufer wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Krieg erforderlich ist Gefahr, Bürgerkrieg und Real, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieversagen, Flut, Erdbeben, Feuer, Business-Beruf, Arbeitsstreiks, Arbeiterausschluss, veränderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Fehlfunktionen in der Firma des Verkäufers.
  3. Darüber hinaus bedeutet die Kapazität der höheren Gewalt den Umstand, den Anbieter, von denen der Verkäufer von der Durchführung des Abkommens abhängt, nicht den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer entspricht, es sei denn, der Verkäufer kann nicht verantwortlich gemacht werden.
  4. Wenn eine Situation dadurch bestimmt ist, wodurch der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht an den Käufer entsprechen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die in der vorherige Satzung genannte Situation 30 Kalendertage dauerte, haben die Parteien das Recht, schriftlich schriftlich schriftlich zu zersetzen.
  5. Für den Fall, dass die höhere Gewalt seit über drei Monaten fortgesetzt wird, hat der Käufer das Recht, das Abkommen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per einschreibensschreiben gesendet werden.


Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung dient als Klausel mit dem Eigentumsrecht gemäß Artikel 3: 8343, zweiter Absatz, ziviler Code.


Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Retentionsgesetz

  1. Die anwesenden und gelieferten Waren und Teile, die beim Verkäufer verfügbar sind, bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer sich auf seinen Eigentumsvorbehalt verlassen und die Dinge zurücknehmen.
  2. Wenn die vereinbarten Beträge nicht pünktlich bezahlt werden oder nicht erfüllt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeit auszusetzen, bis der vereinbarte Teil noch erfüllt ist. Es gibt dann Gläubigerabwesenheit. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung dem Verkäufer nicht widersprochen werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, nicht zu verpfänden, um die von seinem Eigentumsvorbehalt erfassten Themen zu widersprechen.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware sicherzustellen, die den Eigentumsvorbehalt an den Käufer ausgeliefert und gegen Feuer, Explosion und Wasserschaden versichert ist und den Diebstahl und die Richtlinie auf der ersten Anfrage inspizieren kann.
  5. Wenn die Dinge noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis wurde in Übereinstimmung mit der Vereinbarung nicht erfüllt, hat der Verkäufer das Recht auf Retention. Der Fall wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und gemäß Vereinbarung gezahlt hat.
  6. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung der Zahlung von Käufer sind die Verpflichtungen des Käufers unmittelbar fällig und zahlbar.


Artikel 14: Haftung

  1. Jede Haftung für Schäden, die aus oder in Bezug auf die Umsetzung einer Vereinbarung resultieren, ist immer auf den Betrag, der von dem betreffenden Fall der geschlossenen Haftpflichtversicherung (en) gezahlt wird. Dieser Betrag ist zuzüglich der Höhe des Selbstbehalts gemäß der entsprechenden Richtlinie.
  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, der das Ergebnis von Absicht oder bewusstem rücksichtsloser Verkäufer oder seinen leitenden Untergebenen ist.


Artikel 15: Schulpflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die direkt an den Verkäufer durchgeführte Arbeiten zu melden. Die Beschwerde enthält eine detaillierte mögliche Beschreibung des Mandors, sodass der Verkäufer dazu angemessen reagieren kann.
  2. Wenn eine Beschwerde gut gegründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, es richtig zu korrigieren und möglicherweise ersetzt zu werden.


Artikel 16: Garantien

  1. Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass der an den Vereinbarung verkaufte an die Vereinbarung erfüllt, dass er ohne Defekte funktioniert, und es ist für den Einsatz, den der Käufer geeignet ist, es zu schaffen. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt des Verkaufs des Käufers.
  2. Die vorgenannte Garantie stellt eine solche Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sicher, dass die Folgen einer Verletzung einer Gewährleistung immer vollständig auf Kosten und das Risiko des Verkäufers sind und der Verkäufer jemals auf eine Garantie in Bezug auf eine Garantie angewiesen ist. Artikel 6:75 bw. Die Bestimmungen des vorherigen Satzes gelten auch, wenn der Breaker bekannt war, oder hätte durch das Erforschung der Forschung bekannt sein könnten.
  3. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel aufgrund einer falschen oder nicht ordnungsgemäßen Verwendung entstanden ist, oder wenn - ohne Erlaubnis - Kupfer oder Dritte Änderungen vorgenommen haben oder versucht wurden, die gekauften Zwecke zu bewerben oder verwendet zu haben, für die nicht beabsichtigt.
  4. Wenn die vom Verkäufer bereitgestellte Garantie einem von einem Dritten erzeugten Fall betrifft, ist die Garantie auf die von diesem Erzeuger bereitgestellte Garantie beschränkt.


Artikel 17: Anwendbares Recht und kompetentes Gericht

  1. Nur das niederländische Gesetz gilt für jede Vereinbarung zwischen den Parteien.
  2. Das niederländische Gerichtshof im Bezirk, in dem Reeva VOF etabliert ist / Practice Heeps / Office ist exklusiv, um die Streitigkeiten zwischen den Parteien zu beachten, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend vor.
  3. Die Anwendbarkeit der Wiener Vertriebskonvention ist ausgeschlossen.
  4. Wenn ein oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem gerichtlichen Eingriff identifiziert werden, bleiben die sonstigen Bestimmungen hinsichtlich der Wirkung.